Splitterbrötchen (DCCXXVII)

Wer hätte denn gedacht, dass es mal zum Problem wird, sich zu besaufen? Dass man regelmäßig einschläft, bevor der Rausch irgendwie spürbar wird?

Mehrfach wurde diese Woche in meinen Timelines auf Artikel 21, Absatz des Grundgesetzes hingewiesen: „Parteien, die nach ihren Zielen ODER NACH DEM VERHALTEN IHRER ANHÄNGER Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.“ Die CDU hat die Wahl: Entweder sie leitet ein Parteiausschlussverfahren gegen Hans-Georg Maaßen ein oder sie macht sich zum Verdachtsfall.

Mein TV-Höhepunkt der Woche (neben der freitäglich neu erscheinenden „Star Trek: Picard“-Folge) war das Bingen der Netflix-Serie „Ich schweige für dich“ (nach einem Buch von Harlan Coben. Das ist geradezu perfide spannend gemacht. Man darf sich jedoch nicht fragen, in welcher deutschen Serie zuletzt eine solche handwerkliche Souveränität demonstriert wurde. Bei der erfolglosen Suche nach einer Antwort besteht die Gefahr, in Depression zu verfallen.

„Nach dem offenbar rechtsradikalen Anschlag im hessischen Hanau stellen sich die Sicherheitsbehörden auf gewaltsame Gegenreaktionen ein. Es wird mit Veranstaltungen der linksextremistischen Szene gegen „Rechts“ gerechnet, ebenso mit Straftaten gegen örtliche Vertreter der AfD, berichtet die „Funke Mediengruppe“ unter Berufung auf Ermittlerkreise.“ heißt es bei tagesschau.de. Interessant. Nach einem rechtsradikal motivierten Amoklauf in Hanau, Anschlägen auf Shisha-Basrs in Döbeln und Stuttgart (alles in einer Woche) muss man natürlich besonders die Linksextremsten beobachten. Klar. Logisch. Natürlich. Warum auch nicht?

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